Flüchtlinge vor 30 Jahren

und noch immer nicht weise


Dr. Jochen Staadt ist Projektleiter im Forschungsverbund SED-Staat an der Freien Universität Berlin.
Am 22. Januar 1985, hatte Wolfgang Schäuble, damals Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes, gegenüber dem Ständigen Vertreter der DDR in Bonn, Ewald Moldt, das Thema der Einwanderung über Ost-Berlin angesprochen.
Schäuble sprach Frage Asylbewerber dritter Staaten über Flughafen Schönefeld nach West-Berlin an, was zunehmend Problem für BRD schaffen würde.
Die DDR antwortete darauf ihrerseits in dem sie sich auf die Grundsätze des Abkommens von Barcelona aus dem Jahr 1921 über die Freiheit des Durchgangsverkehrs bezog. "Durch das Hoheitsgebiet der DDR kann jeder Ausländer - ungeachtet seiner Nationalität, seiner Rasse, seiner Religion, seiner politischen Überzeugung und seines Herkunftslandes - ohne jegliche Beschränkung im Transit reisen." Dieser Grundsatz entspreche auch dem "Internationalen Konvention über zivile und politische Rechte" aus dem Jahr 1966.
Bahr übergab die für den folgenden Tag vorgesehene Erklärung von Johannes Rau: "Die SPD hält am Asylrecht für politisch, rassisch und religiös Verfolgte fest, wie es im Grundgesetz verankert ist. Sie wird in dieser Haltung durch ihre geschichtlichen Erfahrungen bestärkt. Die Bundesrepublik kann jedoch ebensowenig wie andere europäische Staaten alle Menschen aufnehmen, die in Folge von Kriegen, Menschenrechtsverletzungen und einer ungerechten Weltwirtschafts- und Sozialordnung in steigender Zahl ihre Heimat verlassen."
Die Bundesregierung habe die Pflicht "eigene Schritte zu unternehmen, innerstaatlich wie im Zusammenwirken mit anderen Regierungen, um den verstärkten Zugang von Personen einzudämmen, bei denen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme unseres Asylrechts nicht gegeben sind".

der ganze Artikel in der FAZ